UHH-Patenschaft für SDG 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Die Universität Hamburg folgt dem Leitbild „Innovating und Cooperating for a Sustainable Future“ und agiert dabei im Kontext der Agenda 2030, um eine systematische Bearbeitung der „Sustainable Development Goals“ (SDGs) der Vereinten Nationen zu leisten.
Um diese Zielstellungen zu erreichen, werden einjährige Patenschaften (Laufzeit: November 2018 bis Oktober 2019) für die SDGs an Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Universität Hamburg vergeben, die bereits Vorarbeiten zu den entsprechenden SDG-Themen geleistet haben. Neben der Auszeichnung von bereits bestehendem wissenschaftlichem Engagement für nachhaltigkeitsbezogene Themen ist mit der Patenschaft der Aufruf verbunden, sich mit anderen Patinnen und Paten zu dem jeweiligen SDG zu vernetzen.
So soll das Thema Nachhaltigkeit an der Universität Hamburg gestärkt, wissenschaftliche Beiträge zu den SDGs herausgearbeitet und Schnittstellen zwischen den Zielen sichtbar gemacht werden. Gleichzeitig soll zur kritischen Reflexion der Ziele angeregt werden.
Vorstellung von Markus Kotzur als Pate für SDG 16:
Was sind Ihre Forschungsschwerpunkte bzw. aktuellen Forschungsprojekte? Welchen Bezug haben diese zu „Ihrem“ SDG?
Für meine Forschungsarbeit im Rahmen der Professur für Europa- und Völkerrecht spielt das SDG 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ generell eine zentrale Rolle. Das gilt umso mehr, als einerseits im Völkerrecht einer meiner wichtigsten Arbeitsschwerpunkte den „Global Constitutionalism“, das heißt die Idee einer regelbasierten internationalen Ordnung mit verfassungsqualitativem Anspruch betrifft, meine Arbeit andererseits über das Europarecht hinaus auch auf das nationale Verfassungsrecht, gerade in seinen institutionellen Dimensionen ausgreift. Exemplarische seien die folgenden Aspekte angesprochen.
▪ Ich habe mich in zurückliegenden Forschungsarbeiten und Publikationen intensiv mit der Frage einer „international rule of law“ auseinandergesetzt. Dieses Thema werde ich aufgreifen, wenn ich im Jahre 2019 als Mitherausgeber des Grundgesetzkommentars „von Münch/Kunig“ das Rechtsstaatsprinzip im Rahmen von Art. 20 GG kommentiere und dabei vor allem auch die institutionelle Seite der Rechtsstaatlichkeit aufgreifen und Bezüge sowohl zum Europa- als auch zum Völkerrecht herstellen werde.
▪ Spätestens seit einem Vortrag für die „Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht“ im März 2017 spielt das Migrationsrecht für mich eine wichtige Rolle. Derzeit kommentiere ich gemeinsam mit Herrn Kollegen Axel Kämmerer von der Bucerius Law School für den Bonner Kommentar zum Grundgesetzt Art. 16 a, das Asylgrundrecht. Darüber hinaus sind aktuelle Entwicklungen auf völkerrechtlicher Ebene der Anlass, mich zukünftig intensiv mit der Frage der Migrationssteuerung durch völkerrechtliche Institutionenbildung auseinanderzusetzen.
▪ Den Aspekt der „Gerechtigkeit“ greift mein Forschungsthema „Solidarität im Völker- und Europarecht“. Ich habe dazu mehrfach in englischer Sprache publiziert, früher schon einmal in deutscher Sprache über die Idee des nachhaltigen Sozialstaats geschrieben. In unserer Fakultät gibt es derzeit Überlegungen, das Thema „Solidarity in International Law“ in eine größeres Verbundforschungsprojekt einfließen zu lassen.
▪ Ein übergreifendes Forschungsfeld ist schließlich, in Reaktion auf ganz aktuelle Herausforderungen, die Idee des institutionenbasierten Multilateralismus im Völkerrecht. Gerade die Politik der Vereinigten Staaten unter Präsident Trump stellt den Multilateralismus und die durch ihn geförderte völkerrechtliche Institutionenbildung radikal in Frage (z. B. Kündigung des Pariser Klimaabkommens, des Atom-Abkommens mit dem Iran etc.). Als Alternative schlägt Trump bilaterale „Deals“ vor, die nicht nur mit Blick auf „bargaining power“ der „deal maker“ einem ganz anderen Ordnungsmodell folgen als der Multilateralismus.
Wie kamen Sie zu diesem Thema? Woher kommt Ihr Interesse?
Schon in meiner Dissertation habe ich die Idee völkerrechtlicher Konstitutionalisierungsprozesse aufgegriffen und mich anschließend immer wieder auch mit der Frage beschäftigt, in wieweit sich das dem Umweltvölkerrecht entspringende Prinzip der „sustainability“ als allgemeines Ordnungsprinzip zu politischer Gemeinschaftsbildung begreifen lässt.
Welche Aktivitäten planen Sie im Rahmen der SDG-Patenschaft? Welche Möglichkeiten sehen Sie in der (interdisziplinären) Vernetzung mit den anderen Mitgliedern Ihres Patenteams?
Interdisziplinäre Vernetzungsmöglichkeiten sehe ich mit Blick auf alle vier oben angesprochenen Felder. Besonders nahe scheinen sie mir für die Themen „Solidarität“ und „Multilateralismus“ zu liegen.
Gibt es einen Bezug zwischen Ihrem Thema und einem/mehreren der 16 weiteren SDGs?
Berührungspunkte bestehen zu vielen der SDGs. Besonders nahe liegen das SDG 10 (Weniger Ungleichheit) mit Blick auf das Solidaritätsthema, das SDG 13 (Klimaschutz) mit Blick auf den allgemeinen Nachhaltigkeitsgedanken und das SDG 17 (Partnerschaften) mit Blick auf Institutionenbildung durch Kooperation im Kontext des völkerrechtlichen Multilateralismus.
Institution
Law
Researcher
Prof. Dr. Markus Kotzur, LL.M. (Duke University)
Contact
E-Mail: markus.kotzur"AT"jura.uni-hamburg.de
Project duration
November 2018 bis Oktober 2019
Internal partner
Prof. Dr. Christine Hentschel (WiSo), Prof. Dr. Cord Jakobeit (WiSo), Prof. Dr. Kristin Merle (GW), Prof. Dr. Ursula Schröder (WiSo)
Links
Center for a Sustainable University
Mittelweg 177
20148 Hamburg
www.nachhaltige.uni-hamburg.de