Berichterstattung des Abschlussprüfers zu finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensinformationen, Vertrauen der Anleger in Kapitalmärkte und nachhaltiges Wachstum
Ziel gegenwärtiger regulatorischer Maßnahmen die Berichterstattung des Abschlussprüfers betreffend ist die Stärkung des Vertrauens von institutionellen und privaten Anlegern in die von kapitalmarktorientierten Unternehmen veröffentlichten finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Informationen. Die Möglichkeit zur glaubwürdigen (und somit effektiven) Information der Anleger im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte stellt einen Kernanreiz für Unternehmen dar, um die Unternehmensaktivitäten im Sinne der Nachhaltigkeit auszurichten und zu steuern. Die Stärkung des Vertrauens von Anlegern durch die Berichterstattung des Abschlussprüfers legt damit eine wesentliche Grundlage für unternehmerische Veränderungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung.
Institution
Business Administration
Researcher
Prof. Dr. Nicole Ratzinger-Sakel
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